Corporate Governance

Für secunet haben eine wirkungsvolle und transparente Organisation sowie eine verantwortungsbewusste und verlässliche Unternehmensführung einen hohen Stellenwert. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind davon überzeugt, dass eine gute Corporate Governance und Compliance eine wesentliche Grundlage dafür ist, dass sich das Unternehmen weiterhin erfolgreich am Markt behaupten kann.
Unternehmensführung

In der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB berichten Vorstand und Aufsichtsrat über die Unternehmensführung. Sie umfasst neben der jährlichen Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie weitere Aspekte der Unternehmensführung.


Vorstand und Aufsichtsrat einer in Deutschland börsennotierten Gesellschaft sind gesetzlich verpflichtet (§ 161 AktG), einmal jährlich zu erklären, ob den amtlich veröffentlichten und zum Erklärungszeitpunkt maßgeblichen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird. Die Unternehmen sind außerdem verpflichtet, zu erklären, welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und aus welchen Gründen dies nicht der Fall ist.


Sie finden hier die Satzung der secunet Security Networks AG in der aktuellen Fassung.


Die ordentliche Hauptversammlung hat am 31. Mai 2023 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Hamburg, Niederlassung Essen, zum Abschlussprüfer der secunet Security Networks AG und zum Konzernabschlussprüfers des secunet Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 sowie zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts der secunet Security Networks AG und des secunet Konzerns zum 30. Juni 2023 bestellt. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit dem Jahres- und Konzernabschluss 2023 als Abschlussprüfer tätig. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer ist seit dem Jahres- und Konzernabschluss 2023 Herr Marc Fritz.



Vergütung und Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

Das ab dem 1. Januar 2024 geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde der Hauptversammlung am 23. Mai 2024 unter Tagesordnungspunkt 8 vorgelegt und von dieser mit einer Mehrheit von 93,20 % gebilligt.

Das Vergütungssytem für die Mitglieder des Vorstands ist in der Einberufung und Tagesordnung wiedergegeben.


Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung festgesetzt und ist eine reine Festvergütung. Die Hauptversammlung vom 23. Mai 2024 hat die Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat unter Tagesordnungspunkt 9 mit einer Mehrheit von 99,99 % bestätigt.

Die Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat ist in der Einberufung und Tagesordnung wiedergegeben.


Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, nach denen die Vergütung des Vorstands der secunet Security Networks AG festgelegt wird und erläutert Höhe und Struktur der Vorstandseinkommen. Außerdem werden Grundsätze und Höhe der Aufsichtsratsvergütung beschrieben.


Gemäß Artikel 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung haben Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen, eigene Geschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln dieses Emittenten oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten dem Emittenten und der Aufsichtsbehörde unverzüglich und spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts zu melden. Diese Verpflichtung gilt auch für Personen, die mit einer solchen Person in einer engen Beziehung stehen.

Die entsprechenden Meldungen veröffentlichen wir an dieser Stelle. Aktuell liegen keine Meldungen vor.