IT-Sicherheitsgesetze im Überblick

Wissenswertes zu den Gesetzen gemäß BSI und EU-Richtlinien: Von IT-SiG 1.0 über 2.0 bis NIS-2 (EU) und NIS2UmsuCG (nationales Recht).
Seit dem 16. Januar 2023 ist die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) in Kraft. Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen.

Schützen Sie Ihr Unternehmen mit der NIS-2 Richtlinie

In einer Welt, in der Vorfälle wie geleakte Kundendaten, Ransomware-Angriffe auf kritische Einrichtungen und Systemausfälle in der städtischen Infrastruktur zunehmen, sind die Auswirkungen nicht nur finanziell verheerend, sondern bedrohen auch das gesellschaftliche Leben.

Die NIS-2 Richtlinie und das entsprechende deutsche Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) zielen darauf ab, ein hohes Cybersicherheitsniveau auf EU-Ebene zu etablieren und den Binnenmarkt zu stärken.

secunet unterstützt Sie dabei mit einem NIS-2 Check-up.

NIS-2 Check-up

Im Rahmen der neuen rechtlichen Anforderungen bietet secunet eine speziell entwickelte Standortbestimmung an, die Ihre aktuelle Compliance-Situation bewertet und potenzielle Sicherheitslücken aufdeckt.

IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Mit dem zweiten Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-SiG 2.0) soll dafür gesorgt werden, dass KRITIS-Betreiber bestimmte IT-Komponenten nicht einsetzen dürfen, wenn davon auszugehen ist, dass durch diese die Sicherheit beeinträchtigt werden kann. Zudem wurden konkrete Vorgaben für die Integration von Systemen zur Angriffserkenung ergänzt.

Insgesamt wird mit der neuen Fassung des Gesetzes ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, durch den der umfangreiche Schutz kritischer Infrastrukturen gewährleistet werden soll.

Alle Informationen zum IT-Sicherheitsgesetz kurz zusammengefasst.

IT-SiG 2.0 auf einen Blick

Seit 2015 trägt das IT-Sicherheitsgesetz der Bundesregierung dazu bei, Behörden und Unternehmen vor Cyberangriffen zu schützen - ein Leitfaden für betroffene Unternehmen.
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